Förderung


Folgende Schweinerassen sind in Schleswig-Holstein förderfähig:

  • das Rotbunte Husumer Schwein, wenn es im Zuchtverband des Hybridschweinezuchtverbandes Nord-Ost e.V. Malchin eingetragen ist.
  • das Angler Sattelschwein, Eintragung s.oben.

Um Einreichung des Antrages auf Förderung der Erhaltung von tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft ( TGR-Antrag  - Anlage 5 - ) für das jeweilige Jahr wird bis zum 31. Oktober des Jahres gebeten.

Die Bescheinigung über die " Förderfähigen Zuchttiere " des TGR-Antrages ( Anlage 6 ) ist zu Beginn, spätestens bis zum 30. April des Folgejahres vorzulegen.

Beide Unterlagen sind spätestens 4 Wochen vor den oben genannten Terminen beim " Förderverein Rotbuntes Husumer Schwein " z. Hd. Martina Winkler, Bornbrook 1, 22965 Todendorf, einzureichen oder können direkt an die Herdbuchstelle des HSZV in Malchin gerichtet werden.

Die Unterlagen werden dort überprüft und an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein weitergeleitet.


Weitere Informationen und Anträge zum downloaden gibt es unter der Rubrik Tierzucht in Schleswig-Holstein unter folgendem Link: http://schleswig-holstein.de